Aushaftung (extra-time guarantee)

Bei der Kreditversicherung eine Vereinbarung, derzufolge die Versicherung für während der Geltungsdauer des Vertrags versicherte Risiken auch dann eintritt, wenn das Kreditereignis (der Schadensfall) erst nach Beendigung des Vertragslaufzeit eintritt. Siehe Anbietungsgrenze, Ausfall-Wahrscheinlichkeit, Bonitätsrisiko, Borgkraft, Default, Einzug, Factoring, Franchise, Kredit, notleidender, Kreditlinie, Kreditqualität, Probability of Default, Reintermediation, Schulden, notleidende.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen