Artenschutz - Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Magdeburger Zoodirektor: Tiergarten beruft sich auf den Artenschutz
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Magdeburg (ddp-lsa). Der Rechtsstreit um die Tötung dreier Tigerbabys im Magdeburger Zoo im vergangenen Jahr geht weiter. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hat nun Anklage gegen den Zoodirektor erhoben. Ihm wird vorgeworfen, die Tigerbabys vorsätzlich und ohne Grund getötet zu haben. Der angeklagte Direktor kann sich die Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen ihn nicht erklären. «Es ist sehr verwunderlich, weil ein erstes Verfahren gegen mich eingestellt wurde», sagte Zoodirektor Kai Perret am Freitag. Perret beharrt darauf, die Tötung habe dem Artenschutz gedient und sei durch das Tierschutzgesetz gesichert gewesen.

Ein erstes Verfahren gegen den Zoodirektor war im Dezember 2008 eingestellt worden. Zoodirektor Perret sprach deshalb von einer schwer nachvollziehbaren, kompletten Kehrtwende in der Angelegenheit. Neben dem Zoodirektor wurde außerdem gegen drei weitere Personen Anklage erhoben. Unter ihnen ist auch ein Tierarzt.

Die drei Tigerbabys waren Anfang Mai 2008 eingeschläfert worden, da sie nicht reinerbig waren. Der Zoo züchtet die Sibirische Tiger im Rahmen des Europäischen Erhaltungszuchtprogramms (EEP). «Der Artenschutz ist ein wesentlicher Punkt unserer Arbeit», sagte Perret. Ein Verfahren gegen ihn könne große Auswirkungen auf die Arbeit von Zoos in Deutschland haben, wenn Artenschutz zu einem rechtlichen Problem werde, warnte er.

Im Februar 2008 war bekanntgeworden, dass die Vorfahren des Tiger-Vaters «Taskan» nicht nur vom Sibirischen, sondern auch vom Sumatra-Tiger abstammten. Zu diesem Zeitpunkt war die Mutter «Kolina» jedoch schon trächtig. Ein Schwangerschaftsabbruch hätte ein zu hohes Risiko für die Mutter bedeutet, hieß es.

Der Bundesverband Menschen für Tierrechte und der Tierschutzorganisation Animal Public hatten im vergangenen Jahr Strafanzeige erstattet. Es habe kein vernünftiger Grund für die Tötung der Tigerjungen vorgelegen. Der Zoo habe klar gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Nachdem die Staatsanwaltschaft Magdeburg die Ermittlungen in dem Fall 2008 eingestellt hatte, beantragten die Tierschützer bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg, die Ermittlungen gegen den verantwortlichen Zoodirektor wieder aufzunehmen. Im März rollte die Staatsanwaltschaft den Fall deshalb noch einmal auf.

(ddp)