Urlaub, Arbeit

Arbeitsrecht: Wie sieht es mit dem Recht auf Urlaub aus?

25.05.2016 - 18:17:34

Die Sommerferien stehen vor der Tür, bald ist wieder Zeit zum Entspannen und Relaxen. Mitunter bedeutet der Urlaub für Arbeitnehmer und Arbeitgeber aber weniger Entspannung als vielmehr ein Abenteuer im Paragrafendschungel. Was etwa ist, wenn ein Arbeitnehmer während seiner Ferien krank wird? Was passiert mit dem Urlaub nach einer Kündigung? Und wie viel Urlaub steht einem überhaupt mindestens zu?

Diese und weitere Fragen zum Arbeitsrecht können Fachanwälte wie Ina Koplin aus Hamburg – zu erreichen unter kanzlei-koplin.de – beantworten. Wir klären hier schon einmal drei wichtige Angelegenheiten in Sachen Urlaubsanspruch.

Planung: Wann darf man wie viel Urlaub nehmen?

Generell sieht das Arbeitsrecht für Arbeitnehmer, die fünf Tage in der Woche Vollzeit arbeiten, 20 Urlaubstage pro Kalenderjahr vor. Bei Arbeitnehmern mit sechs Arbeitstagen in der Woche liegt der Anspruch laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) bei 24 Urlaubstagen jährlich. Eventuell gewährt der Arbeitgeber zusätzliche Urlaubstage. Resturlaub gibt es per Gesetz nicht. In einigen Unternehmen gewähren die Arbeitgeber aus Kulanz ihren Mitarbeitern, nicht genommenen Urlaub aus dem Vorjahr bis einschließlich März nachholen zu können. Andernfalls verfallen die freien Tage ersatzlos.

Seinen Urlaub kann ein Arbeitnehmer aber nicht nehmen, wann er möchte. Er muss den Urlaub zunächst bei seinem Vorgesetzten beantragen. Dieser berücksichtigt die Wünsche seines Mitarbeiters grundsätzlich – kann sie unter Umständen aber auch ablehnen, wenn beispielswiese dringende betriebliche Anliegen wie Personalmangel oder der anstehende Jahresabschluss dagegen sprechen. Des Weiteren werden Mitarbeiter mit Kindern bevorzugt, wenn es um Urlaub während der Schulferien geht.

Betriebsurlaub muss mit entsprechender Vorlaufzeit vom Arbeitgeber angekündigt werden. Aufgrund einer mangelnden Auftragslage darf das Unternehmen seinen Arbeitnehmern nicht kurzfristig vorschreiben, Urlaub zu nehmen.

Krankheit: Was passiert, wenn man während des Urlaubs erkrankt?

Profitiert der Arbeitgeber, wenn ein Arbeitnehmer während des Urlaubs krank wird? Nicht unbedingt! Denn Arbeitnehmer können von ihrem Arbeitsrecht Gebrauch machen, und die Urlaubstage, an denen sie krank waren, zu einem späteren Zeitpunkt nachholen – sofern bestimmte Voraussetzungen gelten. Dazu ist es wichtig, seinen Arbeitgeber unverzüglich über die Krankheit zu informieren. Bereits ab dem ersten Tag muss die Krankheit mit einem ärztlichen Attest, das eine Arbeitsunfähigkeit dokumentiert, belegt sein. Das gilt insbesondere für Atteste aus dem Ausland. Leichtes Unwohlsein oder eine selbst verschuldete Arbeitsunfähigkeit zählen nicht.

Die Krankschreibung sollte den Arbeitgeber so schnell wie möglich erreichen, aus dem Ausland zum Beispiel per Fax oder E-Mail. Nur dann können die entgangenen Urlaubstage auf dem Urlaubskonto gutgeschrieben werden. Auf eigene Faust den Urlaub zu verlängern, das kann zum Verlust der Entgeltansprüche, einer Abmahnung oder im schlimmsten Fall zur Entlassung führen.

Kündigung: Was passiert mit dem Urlaub, wenn der Job gekündigt wurde?

Ein Arbeitnehmer hat Urlaub genehmigt bekommen und diesen bereits gebucht. Dann erfolgt die Kündigung. Verfällt der Urlaub dadurch? Nein, denn einmal genehmigten Urlaub darf der Arbeitgeber laut Arbeitsrecht nur in Ausnahmefällen zurücknehmen – prinzipiell hat ein Mitarbeiter immer Anspruch auf seine geplante Erholung. Eine weitere Ausnahme liegt vor, wenn der geplante Urlaub und die Kündigung in der ersten Jahreshälfte liegen. Dann steht dem Arbeitsnehmer nur ein anteiliger Urlaubsanspruch zu, da die vertraglich vereinbarten Urlaubstage immer für ein gesamtes Kalenderjahr gelten. Eventuell muss der geplante Urlaub bei einer Kündigung gekürzt oder unbezahlt genommen werden.