Arbeitgeber - Arbeitgeber kann Fortbildungskosten für Mitarbeiter steuerfrei übernehmen
03.12.09 | 07:04 Uhr | 11 mal gelesenddp.djn/ome/mbr Der Arbeitgeber kann berufliche Fort- und Weiterbildungsleistungen steuerfrei übernehmen, wenn die Maßnahmen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt werden. Dies gilt auch bei Bildungsmaßnahmen fremder Unternehmer, die für Rechnung des Arbeitgebers erbracht werden. Das geht aus einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Rheinland (AZ: S 2332 - 1014 - St 212) hervor. Denn ein ganz überwiegendes eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers im Sinne der Lohnsteuerrichtlinien ist auch dann anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer die Rechnung der Bildungseinrichtung erhalten hat. Voraussetzung ist lediglich, dass der Arbeitgeber die Übernahme der Kosten bzw. deren Ersatz zugesagt hat und der Mitarbeiter daraufhin im Vertrauen auf idese Zusage den Vertrag abgeschlossen hat.