Seoul 09.02.2012 (www.emfis.de) Dem jüngsten Urteil des Landgerichts Düsseldorf zufolge verhält sich das iPad zum überarbeiteten Galaxy Tab in etwa wie ein Apfel zu einer Birne: In beiden Fällen gibt es deutliche Design-Unterschiede.
Das Galaxy Tab 10.1N darf in Deutschland auch weiterhin verkauft werden. Vor wenigen Minuten lehnte das Landgericht Düsseldorf Apples Antrag auf ein Vertriebsverbot ab. Bei diesem Verfahren drehte es sich um das geschützte iPad-Geschmacksmuster des US-Konzerns.
Nach einem Urteil in erster Instanz hatte Samsung das Galaxy Tab überarbeitet, um etwaige Ähnlichkeiten zu beseitigen. Mit Erfolg: Die Düsseldorfer Kammer entschied, dass es deutliche Unterschiede zwischen dem iPad und der neuen Version des Galaxy Tabs gebe.
Geschmacksmuster schwaches Argument
Branchenkenner hatten schon längst vermutet, dass die vermeintliche Design-Ähnlichkeit in diesem Fall kein schlagendes Argument für einen Verkaufsstopp darstellt. Ende Januar hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf zwar den Verkauf der Samsung-Vorgängermodelle untersagt, doch bezog sich bei diesem Urteil nur auf das deutsche Wettbewerbsrecht, da das Geschmacksmuster nicht greife.
Bereits letzte Woche hatte das Landgericht München einer Einstweiligen Verfügung gegen den Verkauf des getunten Galaxy Tab 10.1N nicht stattgegeben. Apple hatte in diesem Fall ein Software-Patent angeführt.
Lesen Sie zu diesem Thema auch den Beitrag "Apple vs. Samsung ? Kein Verkaufsverbot des Galaxy Tab 10.1N in Deutschland" auf www.emfis.de .
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