Am Anfang standen die RÖMISCHEN VERTRÄGE. Nach dem 1951 unterzeichneten Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), der sogenannten Montanunion, vereinbarten die sechs Mitgliedsstaaten Deutschland, Frankreich, Italien und die Benelux-Länder 1956 die Schaffung eines gemeinsamen Marktes.

Die Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und zur Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) wurden am 25. März 1957 in Rom unterzeichnet und gelten bis heute als Grundpfeiler der europäischen Integration. 1958 traten sie in Kraft und Europa war nach der EGKS um zwei Gemeinschaften, die EWG und Euratom, reicher.

Zur ersten großen Reform der Verträge kam es 1987 mit der «Einheitlichen Europäischen Akte». Eine neuerliche Überarbeitung brachte der 1991 beschlossenen MAASTRICHTER «Vertrag über die Europäische Union» mit dem Fahrplan zur Wirtschaft- und Währungsunion. 1997 beschloss die EU den Vertrag von AMSTERDAM. Diese dritte umfassende Änderung der EG-Gründungsverträge trat 1999 in Kraft.

Während der EGKS-Vertrag 2002 auslief, gelten die Römischen Verträge in der Fassung des Vertrages von NIZZA vom Dezember 2000 fort und sind seit ihrem Inkrafttreten 2003 noch immer das Fundament der EU. Nach den Erweiterungen der EU von 15 auf nunmehr 27 Mitglieder sollten sie durch eine EU-Verfassung ersetzt werden, die 2004 von den EU-Staats- und Regierungschefs in Rom feierlich unterzeichnet wurde.

Doch fiel der Verfassungsvertrag 2005 bei Referenden in Frankreich und den Niederlanden durch. Unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft gelang es in der ersten Hälfte 2007, die Verfassungskrise zu überwinden und eine Grundsatzeinigung auf den neuen Reformvertrag zu erzielen. Er übernimmt wesentliche Verfassungselemente und heißt nach dem Ort seiner Unterzeichnung Vertrag von LISSABON. Zum 1. Dezember löst er nun den in der EU ungeliebten Vertrag von Nizza ab.

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