Alkoholverkaufsverbot - Tankstellen wollen gegen nächtliches Alkoholverkaufsverbot klagen: Gegen das nächtliche Alkoholverkaufsverbot, das am kommenden Montag in Kraft tritt, wollen mehrere Tankstellenpächter in Baden-Württemberg klagen. Dies berichtet die in Leutkirch erscheinende «Schwäbische Zeitung» (Samstagausgabe).
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Ein von einer renommierten Anwaltskanzlei angefertigtes Gutachten räume den Pächtern gute Erfolgschancen ein, sagte Karl-Friedrich Liehra, Vorstandsmitglied beim Bundesverband Tankstellen und Gewerbliche Autowäsche in Minden dem Blatt.

Ab Montag (1. März) dürfen an allen Verkaufsstellen im Südwesten wie Tankstellen, Supermärkten und Kiosken zwischen 22.00 und 5.00 Uhr keine alkoholischen Getränke mehr verkauft werden. Die Tankstellenbetreiber befürchten herbe Einbußen durch das neue Verbot. Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, das die Regelung einführt.

Indes wird Innenminister Heribert Rech (CDU) dem Bericht zufolge von mehreren Kommunen gedrängt, eine neue Rechtsgrundlage für ein Verbot von Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen zu schaffen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte eine solche Regelung für ein Gebiet in der Freiburger Innenstadt im vergangenen Sommer gekippt. FDP-Landtagsfraktionschef Hans-Ulrich Rülke beurteilt eine entsprechende Änderung des Polizeigesetzes jedoch skeptisch. Der CDU-Polizeiexperte Thomas Blenke zeigte sich über die «reflexartige Ablehnung» durch den Koalitionspartner verärgert.

Stuttgart (ddp-bwb)