Halle (dapd). Malek fuhr einen jener beiden Lkw, die am 3. September 2009 nahe Kundus von Taliban gekapert und später auf Anordnung des Bundeswehr-Oberst Georg Klein bombardiert wurden.
Der Anwalt wolle stellvertretend für seinen Mandanten feststellen lassen, dass diesem durch den Angriff ein Schaden entstanden sei. Malek sei seither traumatisiert. Im Zentrum der Klage stehe der Vorwurf, dass 'der Luftangriff bei Kundus in jedem Fall grundlegende Schutznormen des humanitären Völkerrechts' verletzt habe.
dapd


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