Burg (ddp). Nach dem Abschuss eines Wolfes am Wochenende in Sachsen-Anhalt hat der Jäger seine Waffe freiwillig bei der Polizei abgegeben. Wie ein Polizeisprecher am Dienstag sagte, soll der Mann, der während einer Jagd den Wolfsrüden wahrscheinlich vorsätzlich erschoss, in den nächsten Tagen vernommen werden.

Wenn die Ermittlungen bestätigen, dass der namentlich bekannte Schütze das streng geschützte Tier vorsätzlich getötet hat, kann er zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verurteilt werden. Bei einer fahrlässigen Tötung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten vor. Zudem könne die vorsätzliche oder fahrlässige Tötung eines Wolfes nach dem Bundesnaturschutzgesetz mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro geahndet werden.

Das Tier war vermutlich einer der beiden Wölfe, die auf dem Truppenübungsplatz Altengrabow seit Mitte des vergangenen Jahres beobachtet wurden.

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