(Vorschau) Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Leipziger Nachtflugbetrieb
23.07.2008 | 15:35 Uhr
Leipzig (ddp-lsa). Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet am Donnerstag (14.00 Uhr) im Streit über die Nachtflüge am Flughafen Leipzig/Halle. Drei Anwohner waren vor Gericht gezogen, um eine Eingrenzung des Nachtflugverkehrs zu erzwingen. Bisher besteht das Nachtflugverbot für Passagiermaschinen zwischen 23.30 und 5.30 Uhr, Fracht- und Militärmaschinen sind davon ausgenommen. Zudem wenden sich die Kläger gegen die ihrer Meinung nach zunehmende und verdeckte militärische Nutzung des Flughafens, auch während der Nacht. Auf dem Flughafen betreibt DHL sein europäisches Luftfrachtdrehkreuz mit bis zu 60 Maschinen pro Nacht.
ddp/lmh/muc
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(Vorschau) Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Leipziger Nachtflugbetrieb
Leipzig (ddp-lsa) Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet am Donnerstag (14.00 Uhr) im Streit über die Nachtflüge am Flughafen Leipzig/Halle Drei Anwohner waren vor Gericht gezogen, um eine Eingrenzung des Nachtflugverkehrs zu erzwingen.
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