Börnsen: Medienvielfalt in Deutschland muss Maßstab bleiben
18.07.08 | 14:55 Uhr
Berlin (ots) - Anlässlich der Veröffentlichung der "Münchner
Erklärung" deutscher Verleger erklärt der kultur- und
medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang
Börnsen (Bönstrup) MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht die Zeitungs- und
Zeitschriftenverleger als unverzichtbaren Garanten für
Meinungsvielfalt in Deutschland. Daher begrüßt sie, dass sich
namhafte deutsche Verlagsmanager und Verleger in ihrer "Münchner
Erklärung" für ein faires Miteinander von öffentlich-rechtlichem und
privatem Rundfunk sowie freier, unabhängiger Presse einsetzen. Sie
handeln damit verantwortungsbewusst. Mit der Digitalisierung wird die
bisher bestehende weitgehende Balance der Meinungsvielfalt in der
Bundesrepublik Deutschland gefährdet. Deshalb muss der Gesetzgeber
für neue faire Rahmenbedingungen sorgen.
Wir wollen die Zukunftsfähigkeit einer Medienlandschaft der
Vielfalt in Deutschland gesichert wissen. Dafür ist ein gerechter
Interessenausgleich zwischen der Bestands- und Entwicklungsgarantie
des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einerseits und den berechtigten
kommerziellen Bedürfnissen der privaten TV- und Hörfunkanbieter und
der Verleger andererseits notwendig.
Deshalb ist es berechtigt, die Medienangebote der
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten daraufhin zu überprüfen, wie
komplett frei von Werbung sie sind und ob sie auf jede Form der
kommerziellen Finanzierung verzichten. Gebührenfinanzierung und
Werbung schließen sich im Prinzip aus. Die Öffentlich-Rechtlichen
sollten eine sog. Elektronische Presse im Internet nur anbieten, wenn
sich die Texte direkt auf Sendungen im Fernsehen oder Radio beziehen.
Auch ist es sinnvoll, dass sie sich bei Unterhaltungsangeboten im
Netz eindeutig einschränken und dafür eine Garantie vorlegen. Wir
begrüßen, dass der Spielraum der Öffentlich-Rechtlichen in den
Bereichen Bildung, Kultur, Information und Unterhaltung für Kinder
größer sein wird, weil sie hier eine entscheidende Rolle für die
Garantie der Vielfalt und Qualität einnehmen. Junge Medienteilnehmer
verlangen eine eigene Ansprache.
Es gilt, mit dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag den goldenen
Mittelweg zwischen den Vorgaben aus Brüssel und Karlsruhe zu finden.
Wenn ARD und ZDF ihren Funktionsauftrag erfüllen, sich aber
gleichzeitig an den gesetzten Rahmen halten, dienen sie der
publizistischen Vielfalt am besten.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de
Erklärung" deutscher Verleger erklärt der kultur- und
medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang
Börnsen (Bönstrup) MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht die Zeitungs- und
Zeitschriftenverleger als unverzichtbaren Garanten für
Meinungsvielfalt in Deutschland. Daher begrüßt sie, dass sich
namhafte deutsche Verlagsmanager und Verleger in ihrer "Münchner
Erklärung" für ein faires Miteinander von öffentlich-rechtlichem und
privatem Rundfunk sowie freier, unabhängiger Presse einsetzen. Sie
handeln damit verantwortungsbewusst. Mit der Digitalisierung wird die
bisher bestehende weitgehende Balance der Meinungsvielfalt in der
Bundesrepublik Deutschland gefährdet. Deshalb muss der Gesetzgeber
für neue faire Rahmenbedingungen sorgen.
Wir wollen die Zukunftsfähigkeit einer Medienlandschaft der
Vielfalt in Deutschland gesichert wissen. Dafür ist ein gerechter
Interessenausgleich zwischen der Bestands- und Entwicklungsgarantie
des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einerseits und den berechtigten
kommerziellen Bedürfnissen der privaten TV- und Hörfunkanbieter und
der Verleger andererseits notwendig.
Deshalb ist es berechtigt, die Medienangebote der
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten daraufhin zu überprüfen, wie
komplett frei von Werbung sie sind und ob sie auf jede Form der
kommerziellen Finanzierung verzichten. Gebührenfinanzierung und
Werbung schließen sich im Prinzip aus. Die Öffentlich-Rechtlichen
sollten eine sog. Elektronische Presse im Internet nur anbieten, wenn
sich die Texte direkt auf Sendungen im Fernsehen oder Radio beziehen.
Auch ist es sinnvoll, dass sie sich bei Unterhaltungsangeboten im
Netz eindeutig einschränken und dafür eine Garantie vorlegen. Wir
begrüßen, dass der Spielraum der Öffentlich-Rechtlichen in den
Bereichen Bildung, Kultur, Information und Unterhaltung für Kinder
größer sein wird, weil sie hier eine entscheidende Rolle für die
Garantie der Vielfalt und Qualität einnehmen. Junge Medienteilnehmer
verlangen eine eigene Ansprache.
Es gilt, mit dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag den goldenen
Mittelweg zwischen den Vorgaben aus Brüssel und Karlsruhe zu finden.
Wenn ARD und ZDF ihren Funktionsauftrag erfüllen, sich aber
gleichzeitig an den gesetzten Rahmen halten, dienen sie der
publizistischen Vielfalt am besten.
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