Landgericht verhandelt Berufung im Mügeln-Prozess
16.07.2008 | 03:04 UhrLeipzig (ddp-lsc). Das Landgericht Leipzig verhandelt heute das Berufungsverfahren nach den ausländerfeindlichen Ausschreitungen in Mügeln vom August 2007. Die 10. Strafkammer hat zehn Zeugen geladen, ein Urteil soll noch am selben Tag gesprochen werden, wie eine Gerichtssprecherin auf ddp-Anfrage sagte.
In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht Oschatz im Dezember den damals 23-jährigen Frank D. wegen Volksverhetzung und Sachbeschädigung zu einer Haftstrafe von acht Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Monate, jedoch auf Bewährung, gefordert, die Verteidigung eine Geldstrafe. Beide Seiten waren gegen das Urteil in Berufung gegangen.
In der Nacht zum 19. August 2007 hat eine aufgebrachte Menschenmenge nach einem Volksfest in Mügeln acht Inder zunächst verprügelt, über den Marktplatz gehetzt und anschließend die Pizzeria, in die sich die Opfer geflüchtet hatten, belagert. Frank D. hatte dabei eine Scheibe der Pizzeria eingeworfen. Bei den Ausschreitungen wurden auch rassistische Parolen gebrüllt. Erst ein Großaufgebot der Polizei konnte die Ausschreitungen beenden.
ddp/lmh/fgr
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