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Karlsruhe: Barschel-Buch darf weiterhin nicht veröffentlicht werden

15.07.2008 | 12:05 Uhr

Der Leiter der Lübecker Staatsanwaltschaft, Heinrich Wille, darf sein geplantes Buch über den Tod des früheren schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Uwe Barschel (CDU) weiterhin nicht veröffentlichen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Karlsruhe (ddp). Der Leiter der Lübecker Staatsanwaltschaft, Heinrich Wille, darf sein geplantes Buch über den Tod des früheren schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Uwe Barschel (CDU) weiterhin nicht veröffentlichen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Die Karlsruher Richter verwarfen in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss eine Verfassungsbeschwerde Willes. Dieser wandte sich dagegen, dass das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht im August 2007 seinen Eilantrag gegen eine Untersagungsverfügung des Generalstaatsanwalts Erhard Rex zurückgewiesen hatte.

Rex hatte Wille die Veröffentlichung in einem kommerziellen Verlag untersagt, weil dies einer Dienstpflichtverletzung gleichkomme. Stattdessen hatte er Wille, der die These eines Mordes an Barschel vertritt, eine Veröffentlichung in der kostenlos erhältlichen Schriftenreihe des Generalstaatsanwalts angeboten. Rex ist Anhänger der Selbstmordtheorie. Gegen die Untersagung der «Nebentätigkeit» der Buch-Veröffentlichung hatte Wille vor den Verwaltungsgerichten im Eilverfahren ohne Erfolg geklagt.

Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts ist es nicht zu beanstanden, dass die Verwaltungsgerichte den Untersagungsbescheid im Eilverfahren lediglich vorläufig auf seine Rechtmäßigkeit hin prüften. Sie könnten einzelne Rechtsfragen zur Auslegung der Nebentätigkeitsvorschriften durchaus erst im Hauptsacheverfahren abschließend prüfen. Auch die Folgenabwägung der Verwaltungsgerichte lasse keine Rechtsfehler erkennen.

Barschel war am 11. Oktober 1987 in der Badewanne seines Zimmers im Genfer Hotel «Beau Rivage» tot aufgefunden worden. Seitdem gibt es einen Streit um die Frage, ob der 43-Jährige Selbstmord beging oder ermordet wurde. Reporter des Magazins «Stern» hatten Barschels Leichnam in Genf entdeckt und fotografiert. Das Ermittlungsverfahren der Lübecker Staatsanwaltschaft wegen Verdachts des Mordes wurde im Juni 1998 eingestellt. Das Buch Willes sollte ursprünglich zum 20. Todestag Barschels am 11. Oktober 2007 erscheinen.

ddp/dmu/stu


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