"Report Mainz", heute, 7.7.2008, 21.45 Uhr im Ersten / Bundesregierung täuscht Parlament und Öffentlichkeit / Verdeckte Hörfunk-PR aus dem Gesundheitsministerium
07.07.2008 | 12:07 Uhr
Mainz (ots) - Nach Recherchen des ARD-Politikmagazins "Report
Mainz" hat die Bundesregierung das Parlament und die Öffentlichkeit
getäuscht. In der Antwort auf eine Anfrage der Linkspartei, ob im
Rahmen der Kampagne "Die neue Gesundheitsversicherung" komplett
sendefähige Hörfunkberichte produziert wurden, erklärt die
Bundesregierung: "Vollständig sendefähige Hörfunkberichte wurden
nicht erstellt." Diese Aussage ist falsch.
Nach Recherchen von "Report Mainz" hat das
Bundesgesundheitsministerium insgesamt vier komplett sendefähige
Hörfunkberichte von der PR-Agentur Schlenker erstellen und ab April
2007 verbreiten lassen. Mit Originaltext, O-Tönen von Bürgern und
Statements von Ulla Schmidt werden in diesen vorproduzierten
Hörfunkbeiträgen die Vorzüge der Gesundheitsreform dargestellt. So
erklärt eine Frau in einem dieser Berichte: "Für mich ist der
Hausarzttarif ideal, weil ich sowieso immer erst zu meinem Hausarzt
gehe ..." Danach folgt ein O-Ton der Gesundheitsministerin, in dem
sie sagt: "Der Hausarzt oder die Hausärztin kann eigentlich am Besten
beurteilen, welche zusätzliche fachärztliche Behandlung oder
Untersuchung ich benötige."
Nach der Aussage einer ehemaligen Mitarbeiterin der PR-Agentur
würden solche Werbeberichte gezielt im redaktionellen Programm von
Hörfunksendern platziert. Die Hörer sollten nicht erkennen, dass es
sich dabei um gekaufte journalistische Inhalte handele.
Landesmedienanstalt prüft Fall verbotener, politischer
Schleichwerbung zur Gesundheitsreform
Aufgrund der Recherchen von "Report Mainz" will die
Landesmedienanstalt NRW die Hörfunkbeiträge des
Bundesgesundheitsministeriums überprüfen. Es bestehe der Verdacht,
dass es sich um politische Werbung und Schleichwerbung handele.
Beides ist nach dem Rundfunkstaatsvertrag verboten. Peter Widlok,
Sprecher der Arbeitsgruppe Programm und Medien, sagt dazu in "Report
Mainz": "Hier drängen sich zwei Verdachtsmomente auf, bei diesen
Beiträgen. Einmal das es sich um politische Werbung handeln könnte -
das ist verboten nach dem Rundfunkstaatsvertrag. Und zum zweiten,
wenn die Redaktionen Geld dafür genommen haben, dass sie solche
Beiträge ausstrahlen, dann ist es Schleichwerbung, dann ist es sogar
politische Schleichwerbung."
DJV-Chef Michael Konken: "Hier wird mit Steuergeldern die freie
Berichterstattung ausgehöhlt."
Der Vorsitzende des DJV, Michael Konken, kritisiert das Vorgehen
der Bundesregierung und des Gesundheitsministeriums scharf. Er
erklärt in "Report Mainz": "Hier wird mit Steuergeldern eigentlich
die freie Berichterstattung ausgehöhlt und die Verantwortlichen
müssen hier zur Rechenschaft gezogen werden. Das hat mit der Aufgabe
der Regierung, mit der Aufgabe von Ministerien nichts mehr zu tun."
Konfrontiert mit den Recherchen von "Report Mainz" räumt das
Gesundheitsministerium in einer Stellungnahme ein, dass entgegen der
Aussage der Bundesregierung Hörfunkberichte in Auftrag gegeben
wurden. Das Ministerium schreibt in einer Stellungnahme an "Report
Mainz": "Bei der beauftragten PR-Agentur wurde vom Bundesministerium
für Gesundheit die Erarbeitung von Hörfunkbeiträgen mit Informationen
über Einzelthemen der Gesundheitsreform wie Eltern-Kind-Kuren in
Auftrag gegeben." Weiter heißt es: "Die journalistische Einbettung in
das jeweilige Rahmenprogramm oblag immer den dortigen Redaktionen und
nur im Zusammenhang mit der Moderation durch den Sender ergibt sich
ein vollständig sendefähiger Hörfunkbeitrag."
"Report Mainz" liegen hingegen die Aussagen einer Insiderin, sowie
eines Radioproduzenten vor, wonach es Kooperationen mit einzelnen
Radiostationen geben soll, welche dann für die Ausstrahlung der
PR-Berichte von Schlenker bezahlt wurden. Außerdem liefere die
Agentur Moderationstexte mit, diese würden häufig nur angepasst,
inhaltlich sei sie jedoch gleich geblieben.
Originaltext: SWR - Südwestrundfunk
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7169
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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
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