Hannover (dapd-nrd). Es soll nun geprüft werden, ob die Waffenerlaubnis entzogen werden kann.
Nach dem Waffengesetz gilt ein Waffenbesitzer als unzuverlässig, wenn in den vergangenen fünf Jahren Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung unterstützt wurden. Schon jetzt sind die Behörden bei der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung dazu verpflichtet, eine Regelanfrage unter anderem bei der zuständigen Polizeidienststelle vorzunehmen.
dapd


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