Konstanz (dpa) - Die Verurteilung eines 53-Jährigen aus Baden-Württemberg wegen Kindesentziehung ist rechtskräftig. Er hatte einer 14-Jährigen aus Nordrhein-Westfalen in einem Internet-Chat die große Liebe vorgegaukelt und das Mädchen ohne Erlaubnis der Eltern in seine Wohnung am Bodensee gelockt.

Das Landgericht Konstanz verurteilte ihn im Dezember 2008 zu einem Jahr und neun Monaten Haft ohne Bewährung. Zu Recht, sagt der Bundesgerichtshof (BGH) und hat die Revision des Angeklagten verworfen, wie das Landgericht am Donnerstag mitteilte. Vom Vorwurf der Vergewaltigung war der Mann mangels Beweisen freigesprochen worden.